AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Onlineshop)

 

1.         Allgemeines

 

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1.1       Anbieter

 

www.clausvonessen.de ist ein Service der Firma CLAUS VON ESSEN, INHABER, BÜNZER STRASSE 39,  24613, AUKRUG, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE234533779, Telefon 04873/203656, Telefax 04873/203658, E-Mail: Claus.vonEssen@t-online.de (im Folgenden: VON ESSEN).

 

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1.2       Geltung der AGB

 

Alle Geschäftsbeziehungen, welche zwischen VON ESSEN und deren Kunden entstehen, werden auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung geführt, soweit keine individuellen Vertragsabreden getroffen sind. Individuelle Vertragsabreden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

 

1.3       Kunde / Verbraucher und Unternehmer

 

Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer, soweit etwas anderes nicht bestimmt ist. Gemäß § 13 Bürgerliches Gesetzbuch ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Gemäß § 14 Bürgerliches Gesetzbuch ist Unternehmer eine natürliche Person oder juristische Person (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft) oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

Soweit von der Person des „Kunden“ in männlicher Form die Rede ist, ist hiermit auch die weibliche Kundin gemeint.

 

2.         Zustandekommen des Vertrages

 

2.1       Angebot

 

Die Einstellung der Ware im Onlineshop von VON ESSEN stellt kein Angebot im Sinne von § 145 Bürgerliches Gesetzbuch an jedermann dar. Die Wareneinstellung ist lediglich als eine an den Kunden gerichtete Einladung von VON ESSEN zu verstehen, ein Kaufangebot an VON ESSEN zu richten. Der Kunde gibt ein Kaufangebot gegenüber VON ESSEN ab, indem er die angezeigte Ware bei VON ESSEN bestellt. Damit erklärt der Kunde verbindlich, die jeweilige Ware erwerben zu wollen.

 

An sein Kaufangebot ist der Kunde 2 Tage gebunden, sobald VON ESSEN es unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, bei elektronischer Bestellung über das Internet nachdem die Bestellung die elektronischen Schnittstelle des die Bestellung entgegennehmenden Servers passiert hat.

 

Eine nachträgliche Stornierung der Bestellung hebt das Angebot nicht auf, soweit der Kunde nicht darlegen kann, dass es sich um einen erklärungserheblichen Irrtum handelt. Das Widerrufsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

 

2.2       Annahme

 

Der Zugang der Bestellung (also des kundenseitigen Angebots gemäß Ziffer 2.1) wird unverzüglich auf elektronischem Wege (per e-Mail) bestätigt, nachdem die Bestellung von VON ESSEN unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann. Die Abrufbarkeit ist bei elektronischen Bestellungen über das Internet nach Passieren der elektronischen Schnittstelle des die Bestellung entgegen nehmenden Servers gegeben.

 

VON ESSEN kann das Angebot des Kunden innerhalb von 2 Tagen nach Eingang annehmen. Die Annahme kann sowohl per E-Mail oder Briefpost erfolgen - wobei die Annahme zusammen mit der Zugangsbestätigung per E-Mail oder aber separat erklärt werden kann - als auch durch Auslieferung der Ware an den Kunden.

 

Ist als Zahlungsweise „Nachnahme“ vereinbart, gilt Folgendes: Wird dem Kunden innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Eingang seiner Bestellung bei VON ESSEN weder seine Bestellung bestätigt noch die Ware ausgeliefert, gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt.

 

2.3       Vertragsvorbehalt

 

Der Vertragsschluss steht unter dem nachstehend konkretisierten Vorbehalt, dass VON ESSEN die zu liefernde Ware - soweit sie nicht als lagervorrätig gilt oder gekennzeichnet ist - vollständig, richtig und rechtzeitig vom Lieferanten erhält und keine höhere Gewalt – also unverschuldete Leistungshindernisse mit einer Dauer von mehr als 14 Kalendertagen - oder ein der höheren Gewalt gleichstehendes Ereignis die Lieferung/Leistung unmöglich macht. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, Eingriffe von Behörden, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von VON ESSEN schuldhaft herbeigeführt worden sind.

Ist eine vollständige, richtige und rechtzeitige Lieferung der Ware VON ESSEN unverschuldet, also trotz Vorliegens eines kongruenten Deckungsgeschäfts und/oder höherer Gewalt oder eines der höheren Gewalt gleichstehenden Ereignisses, nicht möglich, so wird VON ESSEN den Kunden rechtzeitig schriftlich informieren. Kommt VON ESSEN dieser Informationspflicht nach und hat VON ESSEN nicht das Beschaffungs- oder Herstellungsrisiko für die Ware übernommen und ist die fehlende Möglichkeit zur Lieferung nicht nur vorübergehender Natur, so ist VON ESSEN berechtigt, die Lieferung der Ware um die Dauer der Behinderung herauszuschieben, soweit dem Lieferanten von VON ESSEN die Lieferung noch möglich ist, oder, falls eine Lieferung nicht mehr möglich ist, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei einer dem Lieferanten von VON ESSEN nur teilweise nicht mehr möglichen Lieferung ist VON ESSEN entsprechend berechtigt, nur hinsichtlich dieser Teilleistung vom Vertrag zurückzutreten.

 

Umgekehrt hat der Kunde bei Eintreten einer im vorstehenden Absatz genannten Fallgestaltungen das Recht, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Liefertermin/ eine Lieferfrist verbindlich vereinbart war und der vereinbarte Liefertermin / die vereinbarte Lieferfrist um mehr als vier Wochen überschritten wurde oder dem Kunden bei einem unverbindlichem Leistungstermin das Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist.

 

Hat der Kunde VON ESSEN den Kaufpreis und Nebenkosten (z.B. Versandkosten) bereits gezahlt, werden diese von VON ESSEN unverzüglich zurückerstattet oder können, jedoch nur soweit der Kunde dies ausdrücklich wünscht, mit einer anderen Bestellung verrechnet werden. Wird ein Vertrag nur teilweise erfüllt, so beschränkt sich die Erstattung des Kaufpreises und der Nebenkosten, soweit aufteilbar, auf den nicht erfülltenTeil des Vertrags.

 

2.4       Technische Schritte für das Zustandekommen des Vertrages

 

Um einen Artikel von VON ESSEN zu erwerben, hat der Kunde eine Bestellung abzugeben. Hierzu sind folgende technischen Schritte erforderlich:

 

a.         Der Kunde hat zunächst die Waren aus dem Angebot von VON ESSEN auszuwählen. Dies geschieht durch Anklicken des Kästchens neben der Ware, wodurch dieses mit einem Häkchen oder Kreuz versehen wird. Die Ware wird sodann dem Warenkorb des Kunden hinzugefügt.

b.         Der Kunde kann sodann auf die Taste „Kasse“ klicken. Er wird dann auf eine Seite weitergeleitet, auf der sich der Kunde entweder zuerst als Neukunde registrieren kann oder aber über die Taste „Weiter“ auf die Bestätigungsseite von VON ESSEN gelangt.

c.         Klickt der Kunde auf die Taste „Bestellen“, so gibt der Kunde gegenüber VON ESSEN eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren („Kaufangebot“) ab. Auf Ziff. 2.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hingewiesen.

d.         Der Kunde erhält in der Folge eine Bestätigungs-E-Mail, dass VON ESSEN seine Bestellung erhalten hat und weiter prüfen wird. Auf Ziff. 2.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hingewiesen.

 

2.5       Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern

 

Dieser Vorbehalt wird zu Gunsten von VONESSEN nur dann wirksam, wenn VON ESSEN sich vor Vertragsschluss kongruent eingedeckt hat, also eine vertragliche Abrede mit dem Lieferanten über die Ware getroffen hat, mit welcher nach Quantität, Qualität und Leistungszeitraum der Erfüllungsanspruch des Kunden vertragsgerecht erfüllt werden kann.

 

Der Kunde kann den Inhalt des Warenkorbs ändern oder löschen, wenn er den Menüpunkt Warenkorb aufruft. Die Änderungen können unter Verwendung der Maus vorgenommen werden. Zu diesem Zweck ist mit der linken Maustaste auf die zu verändernde Mengenangabe zu klicken und diese zu überschreiben, oder die Taste „Entfernen“ anzuklicken.

Durch Anklicken der Taste "Kasse" wird der Kunde auf eine Seite weitergeleitet, auf der er, soweit er noch nicht als Kunde in dem EDV-System von VON ESSEN registriert ist, Gelegenheit zur Registrierung erhält. An gleicher Stelle kann der Kunde seine Liefer- und Zahlungswünsche überprüfen und ändern sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen.

Durch Anklicken der Taste „Weiter“ gelangt der Kunde auf die Bestätigungsseite, auf der er alle seine Angaben nochmals überprüfen und auch ändern kann. Der Kunde kann an dieser Stelle seine Bestellung abbrechen; in diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande.

 

 2.6       Vertragsinhalt; wesentliche Merkmale der Ware

 

Der Inhalt des zwischen dem Kunden und VON ESSEN zustande kommenden Vertrages und damit auch die wesentlichen Merkmale der Ware bestimmen sich nach der von VON ESSEN im Onlineshop eingestellten Warenbeschreibung, nach öffentlichen Äußerungen von VON ESSEN oder eines Gehilfen, des Herstellers der Ware (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder eines Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache, es sei denn, dass VON ESSEN die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung des Kunden nicht beeinflussen konnte. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und VON ESSEN über den Inhalt des Vertrages oder die Merkmale der Ware gehen der vorstehend geschilderten, anderweitigen Bestimmung des Vertragsinhalts oder der Warenmerkmale vor.

 

2.7       Speicherung des Vertragstextes

 

 

Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von VON ESSEN gespeichert. Er ist dem Kunden zugänglich. Der Vertragstext kann von dem Kunden per E-Mail bei VON ESSEN angefordert werden und wird dem Kunden von VON ESSEN sodann per E-Mail übersandt. Der Vertragstext einschließlich der AGB sowie der Widerrufsbelehrung wird dem Kunden darüber hinaus mit der Bestätigungs-E-Mail übersandt. Mit Abruf der E-Mail durch den Kunden wird der Vertragstext auf dem Computer des Kunden abgespeichert und kann dort bis zu seiner Löschung, abgerufen werden.

 

2.8       Vertragssprache

Für den Vertragschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

 

3.         Preise/Kosten, Zahlungsweise, Fälligkeit

 

3.1       Preise/Kosten

 

Im Kaufpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich einer Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren Betrag bei jeder Produktdarstellung gesondert mittels konkreter Kostenangabe oder Link auf eine allgemeine Versandkostenübersicht ausgezeichnet ist. Ist die Lieferung an den Kunden aus Gründen nicht möglich, die VON ESSEN nicht zu vertreten hat (z.B. Abwesenheit trotz vorheriger Terminabsprache; fehlende Möglichkeit der Lieferbarkeit wegen zu großer Abmessungen der Ware trotz deutlicher und verständlicher Angabe der Abmessung in der Artikelbeschreibung), so trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten für den erfolglosen Versuch einer Anlieferung.

 

3.2       Zoll

 

Abhängig von den individuellen rechtlichen Bedingungen des Landes, in dem der Käufer seinen Sitz hat, können zusätzlich zum Kaufpreis Einfuhrabgaben anfallen, die vom Käufer zu zahlen sind. Zu den Einfuhrabgaben gehören Zölle, die Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern, wie z.B. Branntwein- oder Tabaksteuer. Als Zölle werden Abgaben oder Steuern bezeichnet, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern zu entrichten sind. Innerhalb der Europäischen Union sind keine Zollgebühren zu zahlen. VON ESSEN empfiehlt dem Kunden, sich bei der für ihn zuständigen nationalen Zollbehörde über Einfuhrabgaben zu informieren.

 

3.3       Fälligkeit des Kaufpreises / Verzug

 

Bei Zahlungsweise „Vorauskasse“ ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Kaufpreis sofort fällig, nachdem VON ESSEN das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages angenommen hat (vgl. Ziff. 2.2). Erfolgt die Annahme durch Auslieferung der Ware, tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Ware und einer ordentlichen Rechnung ein.

 

Von vorstehender Regelung abweichend ist bei Nachnahmesendungen der Kaufpreis fällig nach tatsächlichem Angebot der vertragsgegenständlichen Ware durch den von VON ESSEN beauftragten Zusteller (z. B. DHL) an der vom Kunden angegebenen Lieferadresse.

 

3.4       Zahlungsweise

 

Zur Bezahlung bietet VON ESSEN die Möglichkeit der Zahlung per Nachnahme, Vorauskasse oder PayPal. Darüber hinaus ist bei Selbstabholung eine Barzahlung möglich. Im Einzelfall bestehende weitere Zahlungsweisen teilt VON ESSEN auf Anfrage mit.

 

4.         Gefahrübergang

 

4.1       Gefahrübergang bei Verbrauchern

 

Soweit der Kunde privat handelnder Verbraucher gemäß Ziff. 1.3 dieser AGB ist, geht die Gefahr des zufälliqen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Sache an den Kunden auf diesen über.

 

4.2       Gefahrübergang bei Unternehmern

 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, soweit der Kunde gewerblich tätiger Unternehmer gemäß Ziff.1.3 dieser AGB ist, mit der Auslieferung der Sache an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmung auf den Kunden über; Erfüllungsort ist nur in diesem Fall (Käufer ist Unternehmer) der Hauptsitz von VON ESSEN.

 

4.3       Gefahrübergang bei Annahmeverzug

 

Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, wenn sich dieser in Annahmeverzug befindet.

 

5. Lieferung

 

5.1 Lieferadresse

Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Die Lieferadresse kann von der Rechnungsadresse abweichen. Wird keine Lieferadresse angegeben, wird an die Rechnungsadresse geliefert. Auf den Selbstbeliefrungsvorbehalt (vgl. 2.3) macht VON ESSEN aufmerksam.

 

5.2 Lieferfrist

 

Ist bei einem bei VON ESSEN vorrätigen Artikel keine Lieferfrist angegeben, ist dieser sofort lieferbar. Insoweit betseht eine Lieferfrist von 3 Werktagen, nachdem sämtliche Vorraussetzungen für eine Auslieferung der Ware (Zahlung bei vereinbarter Vorkasse, korrekte Adressangaben) erfüllt sind.

 

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6.         Kundendienst/ Verfahren zum Umgang mit Beschwerden

 

DER KUNDENDIENST VON VON ESSEN IST FÜR FRAGEN UND BESCHWERDEN WERKTAGS VON 10.00 – 15.00 UHR UNTER DEN UNTER ZIFF. 1.1 GENANNTEN KONTAKTDATEN ZU ERREICHEN.

 

 Soweit von dem Kunden gegenüber VON ESSEN eine Beschwerde erhoben wird, wird diese von VON ESSEN aufgenommen, und zu dem Kaufvorgang des Kunden im EDV-System von VON ESSEN hinterlegt. Sodann erfolgt von VON ESSEN eine Rückmeldung per e-Mail oder, soweit keine E-Mail-Adresse bei VON ESSEN hinterlegt wurde, auf anderem Kommunikationsweg (z.B. Telefon oder Postbrief), wie mit der Beschwerde des Kunden umgegangen wurde und ob gegebenenfalls Abhilfe für den relevanten Sachverhalt geschaffen werden konnte. Soweit in einer Beschwerde des Kunden (auch) die Geltendmachung gesetzlicher Gewährleistungsrechte zu erkennen ist, werden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllt.

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7.         Eigentumsvorbehalt

 

VON ESSEN behält sich das Eigentum an der Kaufsache vor, bis der jeweilige Kaufpreis und die jeweiligen Versandkosten bezahlt sind.

 

8.         Kosten der Rücksendung bei Widerruf

 

Der Kunde trägt im Fall des Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.

 

 

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9.         Gewährleistung/ gesetzliches Mängelhaftungsrecht

 

Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen (sog. "gesetzliches Mängelhaftungsrecht") zu.

 

VON ESSEN gewährt dem Kunden keine eigene Garantie gemäß §443 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf die angebotenen Waren. Der Kunde kann der Produktdokumentation entnehmen, ob eine Garantie seitens des Herstellers oder eines Dritten besteht, die neben die Gewährleistung von VON ESSEN tritt. Garantieansprüche aus einer Herstellergarantie begründen ein eigenes Rechtsverhältnis zu dem Hersteller und sind direkt gegenüber diesem geltend zu machen. Garantieansprüche aus der Garantie eines Dritten gegründen ein eigenes Rechtsverhältnis zu dem Dritten und sind direkt gegenüber diesem geltend zu machen.    

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10.       Honorar für Bildnutzung / Widerrechtliche Bildnutzung

 

Fotografien, die in Produktbeschreibungen von VON ESSEN Verwendung finden, sind ausnahmslos urheberrechtlich geschützt. Soweit die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an einem Bild ausschließlich bei VON ESSEN liegen, erhält VON ESSEN von einem an der Nutzung des Bildes Interessierten bei einer vorab vertraglich zu vereinbarenden Vervielfältigung, Verbreitung, insbesondere öffentlichen Zugänglichmachung (via Internet) und/oder Verän­derung dieses Bildes ein Nutzungshonorar. Dieses beträgt, soweit etwas ande­res nicht vereinbart ist, für Einblendungen im Internet, Intranet, Webdesign, Bannerwerbung, Onlineshop (Werbung/PR/Corporate Publishing):

- für eine Nutzungsdauer von bis zu 1 Woche bei einer Einblendung in einer Bannerwerbung 180,00 EUR, auf einer Homepage (Startseite) 90,00 EUR und einer Unterseite 60,00 EUR,

- für eine Nutzungsdauer von bis zu 1 Monat bei einer Einblendung in einer Bannerwerbung 300,00 EUR, auf einer Homepage (Startseite) 150,00 EUR und einer Unterseite 100,00 EUR,

- für eine Nutzungsdauer von bis zu 3 Monaten bei einer Einblendung in einer Bannerwerbung 450,00 EUR, auf einer Homepage (Startseite) 225,00 EUR und einer Unterseite 150,00 EUR,

- für eine Nutzungsdauer von bis zu 6 Monaten bei einer Einblendung in einer Bannerwerbung 540,00 EUR, auf einer Homepage (Startseite) 270,00 EUR und einer Unterseite 180,00 EUR,

- für eine Nutzungsdauer von bis zu 1 Jahr bei einer Einblendung in einer Bannerwerbung 930,00 EUR, auf einer Homepage (Startseite) 465,00 EUR und einer Unterseite 310,00 EUR.

 

Die Honorarangaben sind in Euro, netto ohne Mehrwertsteuer, und immer bezogen auf ein einzelnes Bild zu verstehen. Bei einer Nutzungsdauer-Verlängerung ist ein Zuschlag von 50% je zusätzlichem Zeitintervall zu berechnen. Bei einer Nutzung des Bildes in einem Onlineshop sind vorstehende Euro-Beträge zuzüglich eines Aufschlags von 50 % zu verstehen.

 

Bei rechtswidriger Vervielfältigung, Verbreitung, insbesondere öffentlicher Zugänglichmachung (via Internet) und/oder Verän­derung eines Bildes erhält VON ESSEN von einem gewerblich handelnden Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt. Dem unberechtigten Nutzer bleibt der Nachweis gestattet, das VON ESSEN ein Schaden nicht oder in der Höhe wesentlich niedriger als vorgenannte Pauschale entstanden ist.

 

11.       Schlussbestimmungen

 

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der anderen AGB-Regelungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

 

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von VON ESSEN zuständig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Verbraucher ist, aber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. VON ESSEN ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers, der Unternehmer ist, zu klagen. Das Recht, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

 

Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Auf Wunsch kann eine verschlüsselte Kommunikation angeboten werden.

Stand der AGB: V5.1 / 20.02.2013